+++ Corona bedingte Unterbrechung des Sportbetriebs +++
Am 30.10.2020 hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Sie gilt ab Montag, den 02.11.2020. In § 7 Absatz 3 heißt es: „…(3) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb … mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt ist auf und in allen öffentlichen und in privaten Sportanlagen untersagt…“ Das bedeutet, dass alle […]